Bürgergemeinschaft und CDU fordern Steuersenkung in Höhe von 100 Prozentpunkten!

Die Fraktionen der Bürgergemeinschaft Welver und der CDU fordern eine deutliche Senkung der Grundsteuer B (um 100 %-punkte), der Grundsteuer A (um 20 %-Punkte) und der Gewerbesteuer (um 20 %-Punkte). Die damalige unverhältnismäßige Anhebung der Grundsteuer spiegelt sich in den Überschussen von mehr als jeweils 2.000.000,00 Euro in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 wieder. Die Fraktionen fordern, dass der Bürger der Gemeinde Welver nicht weiter über allem Maße belastet wird. Trotz der Senkung der Steuern kann in 2019 immer noch die Vorgabe des Stärkungspaktes eingehalten werden und trotzdem ein Überschuss in Höhe von 600.000,00 Euro erwirtschaftet werden. Eine Gefährdung des Haushalts liegt nicht vor! 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Welver für das Haushaltsjahr 2019 weist einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 24.892.700 Euro auf. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt in Summe 23.799.600 Euro. Somit wird mit einem ergebniswirksamen Überschuss in Höhe von 1.093.100 Euro geplant.

Bei der Grundsteuer A wird von Einnahmen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 332.000 Euro und bei der Grundsteuer B mit Einnahmen in Höhe von 2.624.000 Euro kalkuliert. Bei der Gewerbesteuer wird mit Einnahmen in Höhe von 2.025.000 Euro gerechnet.

Dies entspricht bei einem Hebesatz von 505 % bei der Grundsteuer A, bei einem Hebesatz von 799 % bei der Grundsteuer B und einem Hebesatz von 470 % bei der Gewerbesteuer folgende Wertigkeit pro Prozentpunkt bei den einzelnen Steuerarten:

Grundsteuer A – pro Punkt   657,43 Euro

Grundsteuer B – pro Punkt 3.284,10 Euro

Gewerbesteuer – pro Punkt 4.308,51 Euro

Bereits aus dem Jahresabschluss 2016 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 2.073.000,00 Euro. Dieser Überschuss wurde der Ausgleichsrücklage zugeführt. Der kalkulierte Wert des Jahresabschlusses 2017 ergibt erneut ein Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.284.404,89 Euro.

Auf Grund der Betrachtung der vergangenen Haushaltsjahre und des erwirtschafteten, deutlichen, Überschusses, beantragen die BG-Fraktion und die CDU-Fraktion, dass die Haushaltssatzung dahingehend zu verändern ist, dass die Grundsteuer B um 100 %, die Grundsteuer A um 20 % und die Gewerbesteuer um 20 % gesenkt wird.

Quelle: Soester Anzeiger vom 14.11.2018

Das Ergebnis verändert sich entsprechend der o.g. Wertigkeiten der einzelnen Prozentpunkte folglich um 427.728,80 Euro.

Es ist an der Zeit, den Bürgern das zurückzugeben, was Ihnen zusteht. Die damalige Steuererhöhung resultierte aus fehlerhaften Informationen der Gemeindeverwaltung. Die Überschüsse der vergangenen Jahre zeigen deutlich und ganz klar, dass die damalige Steuererhöhung über allen Maßen war. Die Belastung des Bürgers gilt es deutlich zu vermindern und dem Bürger ein angemessenes Leben und Wirtschaften in der Gemeinde Welver zu ermöglichen.

Trotz dieser steuerlichen Anpassungen wäre immer noch mit einem Überschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von ca. 600.000,00 Euro zu rechnen.

Aus den o.g. Ausführungen ergeht auf Antrag der BG-Fraktion und der CDU-Fraktion somit folgender Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:

Entgegen der Haushaltssatzung des Entwurfs des Haushalts des Jahres 2019 beschließt der Gemeinderat, dass die Steuersätze des § 6 der Haushaltssatzung bei der Grundsteuer A auf 485 v.H., bei der Grundsteuer B auf 699 v.H. und bei der Gewerbesteuer auf 450 v.H. festgesetzt werden.