Für die BG: zeigen die heutigen Leserbriefe, dass die Schreiber ein mangelndes Rechtsverständnis haben. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Demokratische Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen und sind damit wirksam. Der Rechtsstaat sichert uns zu, gegen solche Entscheidungen gerichtlich vorzugehen. Die erwähnten Vorgänge wurden von der SPD / Grünen und FDP, beim Abwasserbeseitigungskonzept mit Unterstützung der BG:, bis zur letzten Instanz durchgefochten. Erfolglos! Das OVG Münster hat hier ein eindeutiges, wenn auch aus unserer Sicht bürgerunfreundliches, Urteil gefällt. Infos zur Position der BG hierzu finden Sie unter www.bg-welver.de
Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig wirksam und so zwingend umzusetzen!
Die Politik sollte versuchen, für die Betroffenen die Folgen solcher Entscheidungen, so umzusetzen, dass sie möglichst gering belastet werden. Die Ratsmitglieder haben uns zu Beginn der Wahlperiode verpflichtet, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Dabei sind alle Ratsmitglieder an Recht und Gesetz gebunden. Aus diesem Grund haben sich Teile des Rates nicht an der Abstimmung beteiligt, weil es nicht angeht, wissentlich rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Deswegen ist nur richtig und legitim, wenn sich Ratsmitglieder nicht für Populismus missbrauchen lassen.
Und Mut sieht nun mal wirklich anders aus! Mutig wäre es, wenn der Bürgermeister sich eingestehen würde, dass er wider besseren Wissens in 2014 im Wahlkampf Aussagen zum Thema ABK getroffen hat, die vielleicht in Wolkenkuckucksheim gelten. Hier müsste er aber dann auch zugeben, dass er sich von Hr. Rohe & Co hat vor den Karren spannen lassen.
Noch etwas zur Info: Ortsvorsteher/innen werden mit Mehrheit vom Rat gewählt. Direkte Kosten werden hierdurch nicht verursacht. Das Vorschlagsrecht hat die politische Gruppe, die in dem Gemeindebezirk die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Auch hierbei gelten rechtsstaatliche Grundsätze – und nicht das, was Herr Rohe dafür hält.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dahlhoff
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