Durch den Sonderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ besteht die Möglichkeit der Förderung für die notwendigen und bereits geplanten Investitionen in unsere Feuerwehrgerätehäuser in Welver. 50 % (höchstens 250.000,00 Euro pro Maßnahme) der Kosten können dabei durch die Inanspruchnahme der Förderung gegenfinanziert werden. Die Beratung erfolgt nach gemeinsamen Antrag der BG- und der CDU-Fraktion im kommenden Ausschuss für Bau und Feuerwehr.
Die Fraktionen der Bürgergemeinschaft und der CDU wurden im Rahmen ihrer Klausurtagung durch unseren Bürgermeisterkandidaten Herrn Karl-Heinz Ricken auf die 50 %ige Fördermöglichkeit von Umbauten von Feuerwehrgerätehäusern durch den Förderaufruf „Dorferneuerung 2021 – Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht.
Neben dem Neubau in Schwefe sollen weitere Feuerwehrgerätehäuser baulich so verändert werden, dass Sie dem Stand der Technik entsprechen. Unterschiedliche bauliche Veränderungen (bspw. Schwarz-weiß-Bereich) sind derzeit in der politischen Beratung. Ein Vorschlag zur Refinanzierung bzw. Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurde der Politik durch den Kämmerer der Gemeinde Welver leider nicht unterbreitet.
„Feuerwehren sind wichtige Schutzpatrone für unsere Dörfer. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf die Menschen in den Feuerwehren verlassen – und das jeden Tag. […], die ehrenamtliche Struktur der Feuerwehr ist ein unverzichtbares Element der Gefahrenabwehr“, so Ministerin Ina Scharrenbach.
Der Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021 bietet pro Maßnahme die Möglichkeit einer 50 %igen Förderung mit einer Förderhöchstsumme von 250.000,00 Euro. Der Sonderaufruf ist aufgelegt worden, da im Bereich des Feuerschutzwesens technische Veränderungen und Neuerungen strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen erfordern; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Frist für das Einreichen der Anträge ist der 30.09.2020.
Im Rahmen der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes besuchte die Bürgergemeinschaft Welver und die CDU sämtliche Löschgruppen in der Gemeinde Welver. Der Zustand der Feuerwehrgerätehäuser war zumeist nicht vorzeigbar und entsprach zu großen Teilen nicht dem Stand der Technik. Der Brandschutz mit seinen sämtlichen Facetten gilt jedoch als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einer Kommune. Unsere Feuerwehrkameraden stehen tagtäglich in Rufbereitschaft, um nicht nur den Brandschutz sicherzustellen, sondern auch bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Regelmäßig sind unsere Feuerwehrkameraden zum Wohle unserer Bürger in der Gemeinde Welver im Einsatz und riskieren bei Gefahrensituationen einiges.
Dabei ist es umso wichtiger, dass vor allem die Sicherheit unserer Kameraden und Kameradinnen sichergestellt wird. Durch die baulichen Veränderungen kann somit schon ein großer Anteil geleistet werden. Die Möglichkeit der Anteilsfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen gilt es zu nutzen.
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