BG: Welver fordert ländliches Wegenetzkonzept – 75 prozentige Förderung in Aussicht! – Die Landwirtschaft soll weiter gestärkt werden!

In der nächsten Haupt- und Finanzausschussitzung wird über die Entwicklung eines Ländliches Wegenetzkonzept diskutiert. Die BG: fordert die Beantragung von Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent der notwendigen Investitionen. Die BG: Welver möchte den ländlichen Raum stärken und landwirtschaftliche Unternehmen weiter unterstützen. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung zeigt, dass in naher Zukunft Invetitionen in Wirtschaftswege durch Landesmittel gefördert werden. Ein Wegenetzkonzept ist notwendig, um die Investitionen von gemeindlichen Mitteln in die kommunalen Wirtschaftswege nach objektiven Gesichtspunkten zu tätigen. Nachfolgend kann die Begründung für den Antrag durch BG: Welver gelesen werden.

Die Wirtschafts- und Interessentenwege sind heute durch den Einsatz von (Schwer-) Lastfahrzeugen der Landwirtschaft weit höheren Anforderungen ausgesetzt als noch vor etlichen Jahren und das vorhandene weitläufige, oft historisch gewachsene Wirtschaftswegenetzt gerät an seine Grenzen. Zudem sind die Wege nicht mehr nur reine Wege für die Landwirtschaftlichen Betriebe, sondern müssen dem veränderten Nutzungsverhalten, etwa durch gewerbliche und touristische Nutzungsgruppen, gerecht werden und multifunktional sein.

Ziel des zu erstellenden Wegenetzkonzeptes ist es, unter Einbeziehung der örtlichen Akteure ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu entwickeln und zu planen. Dabei müssen Natur- und Landschaftselemente berücksichtigt und die Wege an der verkehrlichen Bedeutung ausgerichtet werden. Aus dem Konzept sollen sich abschließend Handlungsoptionen für Investitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege ableiten lassen.

Über das Förderprogramm „Ländlicher Raum 2014 – 2020: Förderung der ländlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen“ wird die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte mit einem Fördersatz von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben durch ELER-Mittel übernommen; höchstens jedoch 50.000 Euro.

Die Förderanträge sind zu bestimmten Stichtagen (für das Jahr 2018: 31.10.2017) bei der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 33) einzureichen. Die Anträge werden danach vom zuständigen Fachreferat MKULNV einem Ranking anhand festgelegter Auswahlkriterien unterzogen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Wegenetzkonzeptes müssen folgende Punkte mindestens Inhalt sein:

  • Bestandserfassung mit Aussagen zur Nutzung der Wege nach Umfang und Funktionalitäten, Ausbauart, Ausbauzustand und Tragfähigkeit,
  • Kategorisierung der Wege zu einem Kernwegenetz in Abstimmung mit vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region
  • Handlungsempfehlungen und -vorschlägen mit Aussagen zu Eigentums- und Katasterverhältnissen an Wegen mit Handlungsbedarf, Bodenordnungsbedarf, usw..

Die Erarbeitung eines solchen ländlichen Wegenetzkonzeptes ist vor allem vor dem Hintergrund des am 16.06.2017 geschlossenen Koalitionsvertrags der CDU und FDP im Land Nordrhein-Westfalen notwendig.

 

In diesem wird explizit zugesichert, dass

„unsere Wirtschaftswege […] eine hohe Bedeutung für den ländlichen Raum [haben], sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Tourismus. Deswegen wollen wir ELER-Mittel für die Unterhaltung, Sanierung und den mitunter notwendigen Rückbau der Wirtschaftswege zur Verfügung stellen.“ (Seite 88/89)

 

Eine Förderung dieser Wirtschaftswege ohne entsprechendes Konzept ist ohne Wegenetzkonzept mehr als unwahrscheinlich.

Durch die Erarbeitung eines solchen Konzepts wird eine Gesprächsgrundlage für die zukünftige Verbesserung unserer Wirtschaftswege geschaffen. Fördermöglichkeiten zur Instandsetzung werden eröffnet.

Neben diesem Konzept kann ergänzend die Landwirtschaft gestärkt werden. Den Landwirten wird die Möglichkeit gegeben, Möglichkeiten, Potenziale und Herausforderungen näher zu betrachten. Und dies unabhängig vom Verursacherprinzip.

Ein ländliches Wegenetzkonzept ist die Grundlage für zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten der Wirtschaftswege in der Gemeinde Welver und somit unabdinglich um den Landwirten der Gemeinde die weitere Umsetzung der Bewirtschaftung ihrer Felder zu ermöglichen.

 

Deswegen fordert die BG: Welver, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2017 dem Gemeinderat empfiehlt, sich bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Förderung der Entwicklungs eines ländlichen Wegenetzkonzeptes für die Gemeinde Welver zum nächstmöglichen Stichtag zu bewerben und gleichzeitig den notwendigen Eigenanteil im Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 dementsprechend einzuplanen!