Integration und Inklusion – BG fordert höhere Zuwendungen für Sportvereine

Für die Unterstützung des sportlichen Vereinslebens stehen derzeit 30.000 Euro als freiwillige Leistungen im Haushalt zur Verfügung. Für 17.000 Euro bestehen rechtliche Verpflichtungen. Die restlichen 13.000 Euro werden nach den Sportförderrichtlinien an die Vereine ausgeschüttet. Da die Vereine mit ihren ehrenamtlichen Kräften vor immer größeren Herausforderungen (Integration, Inklusion, etc.) stehen, sind zusätzliche Investitionen zur weiteren Verfolgung des Vereinszwecks notwendig.

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BG treibt OGS-Ausbau in Welver und OGS-Errichtung in Borgeln voran – Ausschuss empfiehlt die Bereitstellung von Planungskosten

Die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule in Welver und die Errichtung einer Offenen Ganztagsschule für die Grundschüler in Borgeln wird immer konkreter. In den beiden zuständigen Fachausschüssen wurde sich jeweils einstimmig für die Bereitstellung von Planungskosten entschieden. Auf Antrag der BG-Fraktion kann somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter unterstützt und die Familienfreundlichkeit unserer Gemeinde Welver weiter forciert werden. „BG treibt OGS-Ausbau in Welver und OGS-Errichtung in Borgeln voran – Ausschuss empfiehlt die Bereitstellung von Planungskosten“ weiterlesen

Verbesserte Mobilität für Welver ! Die Nutzung eines Autos sollte jedem Welveraner Bürger ermöglicht werden. Die BG: Welver fordert die Umsetzung von Carsharing!

Um die Mobilität in Welver sowohl für Senioren als auch für mobilitätseingeschränkte Personen und alle anderen Bürger weiter voranzutreiben beantragt die BG: Welver die Umsetzung von Carsharing in der Gemeinde Welver. Carsharing wird das Nahverkehrsangebot in Welver deutlich erweitern und im Zusammenspiel mit dem Bürgerbus Angebote für sämtliche Bürger gewährleisten. Über den Antrag wird in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Planung, Naturschutz und Umwelt am 04.10.2017 diskutiert. „Verbesserte Mobilität für Welver ! Die Nutzung eines Autos sollte jedem Welveraner Bürger ermöglicht werden. Die BG: Welver fordert die Umsetzung von Carsharing!“ weiterlesen

BG: Welver fordert Erweiterung der OGS ! Gleiche Möglichkeiten für alle Welveraner Kinder. Die Betreuung unserer Zukunft muss gewährleistet sein.

Die Offene Ganztagsschule der Bernhard-Honkamp-Schule in Welver bietet den Schülern nach dem Unterricht eine Betreuung, wenn deren Eltern noch am arbeiten sind. Jedoch sind die Kapazitäten begrenzt. 75 Schüler verteilen sich auf drei Gruppen. Für mehr Schüler ist leider kein Platz. Die BG: Welver fordert die Erweiterung der OGS! Jedem Schüler sollen die gleichen Möglichkeiten eröffnet werden. Eine finanzielle Förderung der Maßnahme ist über das Programm „Gute Schule 2020“ möglich. Über den Antrag wird in den kommenden Ausschusssitzungen diskutiert. Auf jeden Fall steht fest: Die Umsetzung wäre eine sinnvolle und vor allem notwendige Investition. Eine Investition in unsere Zukunft. Eine Investition für unsere Schulkinder! „BG: Welver fordert Erweiterung der OGS ! Gleiche Möglichkeiten für alle Welveraner Kinder. Die Betreuung unserer Zukunft muss gewährleistet sein.“ weiterlesen

BG: Welver fordert ländliches Wegenetzkonzept – 75 prozentige Förderung in Aussicht! – Die Landwirtschaft soll weiter gestärkt werden!

In der nächsten Haupt- und Finanzausschussitzung wird über die Entwicklung eines Ländliches Wegenetzkonzept diskutiert. Die BG: fordert die Beantragung von Fördermitteln in Höhe von 75 Prozent der notwendigen Investitionen. Die BG: Welver möchte den ländlichen Raum stärken und landwirtschaftliche Unternehmen weiter unterstützen. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung zeigt, dass in naher Zukunft Invetitionen in Wirtschaftswege durch Landesmittel gefördert werden. Ein Wegenetzkonzept ist notwendig, um die Investitionen von gemeindlichen Mitteln in die kommunalen Wirtschaftswege nach objektiven Gesichtspunkten zu tätigen. Nachfolgend kann die Begründung für den Antrag durch BG: Welver gelesen werden. „BG: Welver fordert ländliches Wegenetzkonzept – 75 prozentige Förderung in Aussicht! – Die Landwirtschaft soll weiter gestärkt werden!“ weiterlesen

Presseerklärung der BG: zum Thema Abwasserbeseitigungskonzept

Für die BG: zeigen die heutigen Leserbriefe, dass die Schreiber ein mangelndes Rechtsverständnis haben. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Demokratische Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen und sind damit wirksam. Der Rechtsstaat sichert uns zu, gegen solche Entscheidungen gerichtlich vorzugehen. Die erwähnten Vorgänge wurden von der SPD / Grünen und FDP, beim Abwasserbeseitigungskonzept mit Unterstützung der BG:, bis zur letzten Instanz durchgefochten. Erfolglos! Das OVG Münster hat hier ein eindeutiges, wenn auch aus unserer Sicht bürgerunfreundliches, Urteil gefällt. Infos zur Position der BG hierzu finden Sie unter www.bg-welver.de

Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig wirksam und so zwingend umzusetzen!

Die Politik sollte versuchen, für die Betroffenen die Folgen solcher Entscheidungen, so umzusetzen, dass sie möglichst gering belastet werden. Die Ratsmitglieder haben uns zu Beginn der Wahlperiode verpflichtet, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Dabei sind alle Ratsmitglieder an Recht und Gesetz gebunden. Aus diesem Grund haben sich Teile des Rates nicht an der Abstimmung beteiligt, weil es nicht angeht, wissentlich rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Deswegen ist nur richtig und legitim, wenn sich Ratsmitglieder nicht für Populismus missbrauchen lassen.

Und Mut sieht nun mal wirklich anders aus! Mutig wäre es, wenn der Bürgermeister sich eingestehen würde, dass er wider besseren Wissens in 2014 im Wahlkampf Aussagen zum Thema ABK getroffen hat, die vielleicht in Wolkenkuckucksheim gelten. Hier müsste er aber dann auch zugeben, dass er sich von Hr. Rohe & Co hat vor den Karren spannen lassen.

Noch etwas zur Info: Ortsvorsteher/innen werden mit Mehrheit vom Rat gewählt. Direkte Kosten werden hierdurch nicht verursacht. Das Vorschlagsrecht hat die politische Gruppe, die in dem Gemeindebezirk die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Auch hierbei gelten rechtsstaatliche Grundsätze – und nicht das, was Herr Rohe dafür hält.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Dahlhoff

 

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