Wertschätzung und Anerkennung für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden – Anpassung Aufwandsentschädigungen

Die Bürgergemeinschaft Welver möchte die Aufwandsentschädigungen für unsere ehrenamtlichen Kameraden der freiwilligen Feuerwehr auf ein angemessenes und verhältnismäßiges Maß anheben. Die Kameraden haben eine entsprechende Anerkennung und Wertschätzung verdient. Jeder der einzelnen Mitglieder hat maßgeblichen Anteil an der Sicherstellung des Brandschutzes und an der Sicherheit unserer gesamten Bürger.  Aus diesem Grund wurde beantragt, dass die Zuwendungen für die Fraktionen im Rat halbiert werden, sodass diese Anpassung möglich wird! Die Feuerwehr gilt es zu stärken. Nicht nur durch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung, sondern auch durch Bereitstellung von verkehrssicheren Feuerwehrgerätehäusern. Aus diesem Grund wird die Bereitstellung von 800.000 Euro für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Schwefe ausdrücklich unterstützt.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde über die örtliche Presse viel über unsere ehrenamtlichen Ortsvorsteher berichtet. Sämtliche Ortsvorsteher haben für all unsere Bürger immer ein offenes Ohr und versuchen den Kontakt zu der Gemeindeverwaltung möglichst unkompliziert zu gestalten. Für diese Tätigkeit erhalten unserer Ortsvorsteher je nach Einwohnerzahl ihrer Zuständigkeit eine gewisse Aufwandsentschädigung im Sinne der Entschädigungsverordnung.

Viel wichtiger ist jedoch die Tätigkeit unserer ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden und die Tätigkeit der Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr. Auszüge aus dem Brandschutzbedarfsplan äußern u.a., dass in den kommenden Jahren einige Herausforderungen bei der Gewinnung von Nachwuchs aufgrund des demographischen Wandels auf die Gemeinde Welver zukommen werden. Bereits in den vergangenen Sitzungen wurden Maßnahmen vorgestellt, die diesem Problem entgegenwirken sollen. So wurde u.a. vorgeschlagen, dass ein monetärer Anreiz für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden als Aufwandsentschädigung geschaffen werden könnte. 

Der Brandschutz mit seinen sämtlichen Facetten gilt als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einer Kommune. Tagtäglich stehen unsere Feuerwehrkameraden in Rufbereitschaft, um nicht nur den Brandschutz sicherzustellen, sondern auch bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Regelmäßig sind unsere Feuerwehrkameraden zum Wohl unserer Bürger in der Gemeinde Welver im Einsatz und riskieren bei Gefahrensituationen einiges. Bei sämtlichen Aufgaben entstehen monetäre und zeitliche Aufwendungen. 

Quelle: Soester-Anzeiger vom 04.12.2018

Betrachtet man die jährlichen minimalen Aufwandsentschädigungen, die die Funktionsträger unserer freiwilligen Feuerwehr erhalten, ist es einleuchtend, dass mit diesen Zahlbeträgen in keiner Art und Weise annähernd der monetäre Aufwand ausgeglichen werden kann. Auf eine Geltendmachung von Fahrtwegen im Sinne des Bundesreisekostengesetzes wird durch die Feuerwehrkameraden weitestgehend verzichtet, da dies je Einsatz nicht nennenswerte Beträge ausmacht.

Deswegen wird neben den monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger unserer freiwilligen Feuerwehr ebenfalls eine pauschale Entrichtung einer Aufwandsentschädigung je Einsatz, Fortbildungsveranstaltung und Übung beantragt. Da vor allem der demographische Wandel auch in der Freiwilligen Feuerwehr Auswirkungen zeigt, wird ebenfalls beantragt, dass die Kameraden der Jugendfeuerwehr je Übung eine Aufwandsentschädigung bekommen.

Erweiternd sind die derzeitigen Zahlbeträge nicht verhältnismäßig, wenn man den zeitlichen Aufwand eines Feuerwehrkameraden mit dem zeitlichen Aufwand und den dementsprechenden Aufwandsentschädigungen von anderen Funktionsträger außerhalb der Feuerwehr vergleicht.

Die Mittel sind bereits für das Haushaltsjahr 2019 einzustellen.

Als anteiliger Deckungsvorschlag wird durch die BG-Fraktion beantragt, dass die Fraktionsgeschäftsführungskosten sämtlicher Fraktionen halbiert werden. Sowohl der Sockelbetrag von 40,00 Euro je Monat als auch die Fraktionsgeschäftsführungskosten je Fraktionsmitglied von jeweils 12,00 Euro gilt es zu halbieren.

Hier finden Sie eine Übersicht über die beantragten Veränderungen der Aufwandsentschädigungen für unsere freiwilligen Feuerwehrkameraden