Die Bürgergemeinschaft Welver sorgte mit Ihrem damaligen Antrag dafür, dass 55.000,00 Euro des Haushalts 2018 zur Planung einer Bördehalle mit angepasstem Nutzerprofil zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs sollen die Wünsche der Nutzer mit in die Planung einfließen. Nun fordern die Bürgergemeinschaft Welver und die CDU Welver, dass nicht nur Mittel zur Planung genutzt werden, sondern dass in den kommenden beiden Jahren 250.000,00 Euro für die baulichen Veränderungen in den Haushalt 2019/2020 eingestellt werden. Die Förderquote liegt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bei derzeit 90 %.
Die Aufhebung des Sperrvermerkes „Bebauungsplan Sport- und Freizeitzentrum“ in Höhe von 15.000,00 Euro und des Sperrvermerkes „Bau/ Umbau Bördehalle“ in Höhe von 40.000,00 Euro auf Antrag der BG-Fraktion zur Planung einer Bördehalle entsprechend des derzeitigen Nutzerprofils zeigen der Bevölkerung und dem betroffen Schützenverein Horrido Welver, dass die Politik in Welver dazu bereit ist, sinnvoll und zukunftsträchtig Geld in die Bördehalle zu investieren. Die jahrelange ehrenamtliche Bewirtschaftung der Bördehalle durch Arbeitszeit und Finanzmittel der Horrido-Schützen gilt es Rechnung zu tragen.
Nach dem beschlossenen Architektenwettbewerb und den damit einhergehenden zukünftigen Beschlüssen für den Umbau der Bördehalle sollen entsprechend der Ankündigungen von Herrn Garzen deutliche Summe in die baulichen Veränderungen und in die Ausstattung der Bördehalle investiert werden. Leider fehlen entgegen dieser Ankündigung im Maßnahmenprogramm 2019 ff. sowohl konsumtive als auch investive Mittel.
Da das Bauprojekt nach entsprechender Ausschreibung und den daraus resultierenden Auftragsvergaben an die Unternehmen vermutlich länger als das Haushaltsjahr 2019 andauern wird, sollen zum Einen investive Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2019 und zum Anderen weitere 150.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2020 über eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant werden.
Eine Kostendeckung soll u.a. über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erfolgen. Weitere Fördermöglichkeiten gilt es durch die Stabstelle von Herrn Garzen zu akquirieren.
Die Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung gewährleistet, dass bereits vor Genehmigung des Haushalts 2020 durch die Bezirksregierung Arnsberg Mittel aus dem Haushaltsjahr 2020 verausgabt werden dürfen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass zunächst insgesamt 250.000,00 Euro für die baulichen Veränderungen und die Inneneinrichtung der Bördehalle in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen sind. Dabei entfallen 100.000,00 Euro auf das Haushaltsjahr 2019 und 150.000,00 Euro über eine Verpflichtungsermächtigung auf das Haushaltsjahr 2020. Erweiternd hat zu jeder Ratssitzung ein entsprechender Sachstandsbericht zu erfolgen.