Nachdem die politische Mehrheit vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist die Genehmigung des Abwasserbeseitungskonzeptes die logische Konsequenz aus einem rechtmäßigen Ratsbeschluss. Auch wenn die BG-Fraktion die damalige Entscheidung der Gerichte als nicht wirtschaftlich und die dezentrale Entwässerung auch als nicht umweltschädlich betrachtet, gilt es nun umzudenken, die Entscheidung unseres Rechtsstaates zu akzeptieren und auf die Sorgen und Ängste unserer Bürger einzugehen. Die BG-Fraktion hat bis zum Beschluss des OVG Münster in 2013 die dezentrale Entwässerung deutlich befürwortet, aber nach dem damaligen verlorenen Rechtsstreit die Entscheidungen des Gerichts akzeptieren müssen. Der Gemeinderat muss bei der Umsetzung des ABK 2018-2023 Entscheidungen fällen, welche für alle Bürger der Gemeinde Welver sozial verträglich, gerecht und existenzsichernd sind. Dies vor allem im Hinblick auf die Kanalanschlussbeiträge. Die BG forderte die Verwaltung u.a. dazu auf, weitere Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes zu sondieren, um eine Entlastung der Grundstücksbesitzer zu bewirken. Die Bürgergemeinschaft ist ein freie Wählergemeinschaft und steht dabei allen Bürgern bei Fragen oder Anliegen gerne mir Rat und Tat zur Seite.
Quelle: Soester Anzeiger vom 09.10.2018
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