Die Baumaßnahmen des LEADER-Projekts „Historischer Waschplatz Schwefe“, welches durch den Dorfverein Schwefe umgesetzt wird, haben begonnen. Die ersten Arbeiten sind bereits abgeschlossen und Woche für Woche können die Fortschritte der tatkräftigen Ehrenamtlichen, unter der Anleitung von Elisabeth Böke, bewundert werden. Das Projekt wird mit 65 % aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert.
In der Gemeinde Welver konnte der erste „Heimat-Scheck“ entgegen genommen werden. Die unkomplizierte Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg und die schnelle Bewilligung der Fördermittel machen Lust auf mehr! Die Vereine und Organisationen sind aufgerufen, diesen „Möglich-Macher“ in Anspruch zu nehmen. Die Bürgergemeinschaft Welver bietet ihre Unterstützung bei dem Förderverfahren an.
In diesem Jahr feiert die Bürgergemeinschaft Welver ihr 25-jähriges Bestehen. 25 Jahre stehen hinter uns, die geprägt waren von Kommunalpolitik auf Augenhöhe mit allen Bürgern aus Welver. Stets das Allgemeinwohl für alle im Blick und immer bereit konstruktiv zusammen zu arbeiten. Es gab viele Aufgaben, die vernünftig erledigt wurden – es stehen aber noch viele Aufgaben vor uns, die mindestens genauso vernünftig entschieden werden müssen. Mit Vernunft Verantwortung tragen für unsere Jugend in Welver – für unsere Zukunft!
Für die BG: zeigen die heutigen Leserbriefe, dass die Schreiber ein mangelndes Rechtsverständnis haben. Wir leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat. Demokratische Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen und sind damit wirksam. Der Rechtsstaat sichert uns zu, gegen solche Entscheidungen gerichtlich vorzugehen. Die erwähnten Vorgänge wurden von der SPD / Grünen und FDP, beim Abwasserbeseitigungskonzept mit Unterstützung der BG:, bis zur letzten Instanz durchgefochten. Erfolglos! Das OVG Münster hat hier ein eindeutiges, wenn auch aus unserer Sicht bürgerunfreundliches, Urteil gefällt. Infos zur Position der BG hierzu finden Sie unter www.bg-welver.de
Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig wirksam und so zwingend umzusetzen!
Die Politik sollte versuchen, für die Betroffenen die Folgen solcher Entscheidungen, so umzusetzen, dass sie möglichst gering belastet werden. Die Ratsmitglieder haben uns zu Beginn der Wahlperiode verpflichtet, zum Wohle der Gemeinde zu handeln. Dabei sind alle Ratsmitglieder an Recht und Gesetz gebunden. Aus diesem Grund haben sich Teile des Rates nicht an der Abstimmung beteiligt, weil es nicht angeht, wissentlich rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Deswegen ist nur richtig und legitim, wenn sich Ratsmitglieder nicht für Populismus missbrauchen lassen.
Und Mut sieht nun mal wirklich anders aus! Mutig wäre es, wenn der Bürgermeister sich eingestehen würde, dass er wider besseren Wissens in 2014 im Wahlkampf Aussagen zum Thema ABK getroffen hat, die vielleicht in Wolkenkuckucksheim gelten. Hier müsste er aber dann auch zugeben, dass er sich von Hr. Rohe & Co hat vor den Karren spannen lassen.
Noch etwas zur Info: Ortsvorsteher/innen werden mit Mehrheit vom Rat gewählt. Direkte Kosten werden hierdurch nicht verursacht. Das Vorschlagsrecht hat die politische Gruppe, die in dem Gemeindebezirk die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Auch hierbei gelten rechtsstaatliche Grundsätze – und nicht das, was Herr Rohe dafür hält.
1999 wurde das Thema erstmalig ins Wahlprogramm der BG: aufgenommen
Zu dem Zeitpunkt erklärte der unabhängige Bürgermeisterkandidat Hans Peter Luck, dass eine Kanalisation für die Ortsteile aus finanziellen Gründen nicht machbar sei. Die BG unterstützte ihn mit aller Kraft. Er wurde in der Stichwahl gegen Wolfgang Daube (CDU) Bürgermeister. Leider distanzierte er sich kurz nach der Wahl von der Aussage. (So etwas passiert also nicht nur SPD / Grünen / FDP)
Wir unterstützten alle Maßnahmen, die eine Aussicht darauf boten, die dezentrale Entwässerung als Dauerlösung zu etablieren.
Ab 2009 arbeitete die BG mit der CDU zusammen. Es wurde vereinbart das Thema Kanalisation nicht weiter zu behandeln.
2013 wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster ein unanfechtbares Urteil gefällt, dass eine Kanalisation für die Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn vorsieht. Die BG: stimmte einer Änderung des Abwasserbeseitigungskonzepts zu, um einer sofortigen Verfügung zur Kanalisierung durch die Bezirksregierung zu entgehen. Zeitgewinn war das oberste Gebot. Die Bezirksregierung zeigte Entgegenkommen mit der Aussage, dass die Gemeinde erst für das Jahr 2017 Planungskosten in den Haushalt einstellen muss.
Im Jahr 2014 hat die BG: eine umfassende Messserie der betroffenen Gewässer durchgeführt. Es wurden hierbei alle relevanten Werte, nicht nur CSB und BSB, vor und hinter der Ortslage beprobt. (siehe weiter unten) Diese bewiesen unwiderlegbar, dass durch die Kleinkläranlagen keine Verschlechterung der Gewässerqualität eintritt.
Diese Werte wurden dem Bürgermeister, der Bezirksregierung und den Fraktionen im Rat der Gemeinde Welver zur Verfügung gestellt.
Die Kosten von ca. 4500,– € trug die BG:.
Im August 2016 erhob sich dann Bürgermeister und erklärte der Bezirksregierung gegenüber auf Anfrage, dass er eine Kanalisation nicht durchführen würde. Eine Eselei, wie sie nur völlig unbedarften Leuten passieren kann. Gute, seit langer Zeit geführte Gespräche, wurden mit einem Auftritt des Bürgermeister Schumachers schlagartig zunichte gemacht.
Am 28. 09. 2016 wurde dann durch SPD / Grüne / FDP / Bürgermeister ein Beschluss gefasst, der jeden Sinn für die Realität vermissen lässt – der reine Populismus. Darum hat die BG: nicht an dem Beschluss mitgewirkt. Es dauerte auch keine 24 Stunden, bis der Beschluss von der Kommunalaufsicht bemängelt wurde.
Die BG: wird weiterhin alle vertretbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um keine weitere Kanalisation in den Ortsteilen verlegen zu müssen. Das Abwasserbeseitigungskonzept sieht vor, auch kleine Ortslagen mit aufwendiger Technik zu versehen. Die Kosten der Abwasserentsorgung pro Grundstück werden unangemessen steigen. Darüber hinaus werden sehr viele Grundstückseigentümer mit hohen Anschlussbeiträgen belastet.
Ein weiterer Nachteil den die Grundstückseigentümer hinnehmen müssten, wäre eine Investition in eine aufwendige Druckpumpentechnik. Mit anderen Worten eine unangemessene Mehrbelastung für die Betroffenen, gegenüber denjenigen, die im Freigefälle in einen Kanal einleiten können.
Als weiteres Erschwernis wird die Widmung der Gemeindegräben als Abwassersystem für Regenwasser hinzukommen. Also alles in Allem wird ein Leben in den Dörfern nur noch für gut situierte oder wohlhabende Menschen möglich sein. Ob diese Rechnung aufgehen wird, hält die BG: für falsch. Mit anderen Worten, die Dörfer werden weiter aussterben. Die Investitionen werden vergebens sein. Sowohl für die Grundstückseigentümer, als auch für die Gemeinde.
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