Soester Anzeiger: Im Streit um die Einteilung der Wahlbezirke hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) jetzt Fakten geschaffen und die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts als „unzulässig“ verworfen.
Damit sind die juristischen Bemühungen der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit am Ende. „Jetzt steht endgültig fest, dass die Ortsvorsteher-Wahl unkorrekt war“, sagt Jürgen Dahlhoff (BG). Die Sache sei „durch die Tür“. Er erwartet „zeitnah“ Neuwahlen der Ortsvorsteher. Für ihn persönlich reiche es allerdings aus, nur die veränderten Wahlbezirke zu berücksichtigen.
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