Die BG-Fraktion fordert die Gemeindeverwaltung zur Teilnahme an dem Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ auf. Bei einer 100-prozentigen Förderquote fördert das Land Nordhrein-Westfalen zum einen Dach- und Fassadensanierungen durch Begrünung und weitergehend kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkung des Klimawandels im öffentlichen Raum. Schulhofumgestaltungen (Schulhofentsiegelung, Schulgärten, Verschattungselemente, uvm.) gehören ebenefalls zum förderfähigen Bereich. Notwendige Sanierungen können so ohne kommunale Mittel im Einklang mit dem Klimaschutz erfolgen.
Nach aktuellen Klimamodellen sind auch die ländlichen Regionen von NRW der Herausforderung ausgesetzt, die Folgen von stetig zunehmenden extremen Wetterereignissen zu bekämpfen. Die Folgen, ausgelöst durch Dürreperioden, Stürme oder Starkregen, führen zu erheblichen Sachschäden an privatem aber auch gemeindlichem Eigentum. Darüber hinaus wird durch die aufeinanderfolgenden Rekordsommer von 2018 und 2019 deutlich, dass neben einer unsäglichen Hitze, ein Wassermangel zu verzeichnen ist und zunehmender zu verzeichnen sein wird.
Infolge der Prognosen der führenden Wissenschaftler, gepaart mit den Entwicklungen der letzten Jahre wird deutlich, dass derartige Wetterereignisse in der nächstgelegenen Zukunft vom Ausnahmefall zum Regelfall werden. Die politischen Entscheidungsträger sind neben der Bekämpfung der Ursachen für die Handhabbarkeit der Folgen für die Gemeinde Welver und ihre Bürger/innen verantwortlich. Für die Gemeinde Welver bedeutet dies, dass der Rat sich der Verantwortung stellen muss, die Gemeinde und ihre Bürger/innen vor den Gefahren und Kosten der beschriebenen Folgen zu schützen.
An dieser Stelle setzt der o.g. Antrag an. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat im Zuge der Herausforderungen der Corona-Pandemie, verbunden mit der offenkundigen Vulnerabilität gegenüber extremen Wetterereignissen, das Förderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ aufgelegt. Die Kernbotschaft des Förderprogramms ist die nachhaltige Vorbereitung auf die durch den Klimawandel ausgelösten Folgen. Dies mit dem Ziel, den Folgen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
Die geeigneten Maßnahmen werden in den Fördergegenständen deutlich, die sich aus den beiden Bestandteilen „Städte und Hitze“ und „Klimaresiliente Schulen: „Coole“ Schulhöfe“ zusammensetzen.
Die wesentlichen Fördermaßnahmen lassen sich in drei Impulslinien separieren:
Erstens sind Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowohl öffentlicher als auf privater/gewerblicher Gebäude als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen förderfähig. Weitergehend werden kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) im öffentlichen Raum (öffentliche Plätze, Straßenzüge, Spiel- und Bolzplätze, Quartiersplätze o.ä.) gefördert. Drittens gehören Maßnahmen der Schulhofumgestaltung zum förderfähigen Bereich (Schulhofentsiegelung, Schulgärten, Verschattungselemente u.ä.). Konzepte für Schulhofumgestaltungen liegen vor und sind übertragbar.
Die Förderhöhe für Kommunen liegt bei einer Förderhöhe von bis zu 100 Prozent.
Insbesondere in einer Krisenzeit ist es unabdingbar antizyklische Wirtschaftspolitik zu betreiben um diese herausfordernden Zeiten zu überwinden. Hierfür müssen Investitionen getätigt werden, die Werte schaffen und nachhaltig das Gemeinwohl stärken.
Auch an dieser Stelle setzt der o.g. Antrag an. Denn neben den erkennbaren und dargelegten Vorteilen zur Stärkung der Resilienz von der Gemeinde Welver und ihren Bürgern/innen gegenüber den o.g. Folgen, ist die Umsetzung des Förderprogramms ein kommunales Konjunkturpaket, wofür wenig bis keine eigenen Haushaltsposten angesetzt werden müssen.
Der Rat der Gemeinde Welver muss die Möglichkeit wahrnehmen von dem Förderprogramm (Konjunkturpaket) „Klimaresilienz in Kommunen“ zu partizipieren um seiner Verantwortung gegenüber der Gemeinde Welver und der Bürger/innen gerecht zu werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Wahrnehmung des Förderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ umzusetzen. Insbesondere soll die Gemeinde die Fördergegenstände „Städte und Hitze“ und „Klimaresiliente Schulen: „Coole“ Schulhöfe“ auf Umsetzbarkeit in der Gemeinde Welver überprüfen. Bestandteil der Eruierung ist auch die Prüfung einer Weiterleitung im Rahmen des Bausteins 3.1 a) Dach- und Fassadenbegrünung der Fördermittel an private Immobilieneigentümer.
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